Was sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats in einem Nicht-Finanzunternehmen? Mit dem E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen erlernen Sie folgende fachliche Skills:

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen
  • Schnittstelle Beauftragtenwesen: Neue Aufgaben und Risiken für den Aufsichtsrat
  • Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit

Das E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Fiananzunternehmen online buchen; bequem und einfach mit dem E-Learning Formular online und der Produkt Nr. EL 28.

 

Dauer des E-Learnings:

Dauer des E-Learnings: 60 Minuten

 

Unsere Preise:

E-Learning Basis: 56,– € pro Person zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 50 Mitarbeiter: 790,– € zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 100 Mitarbeiter: 1.180,– € zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 250 Mitarbeiter: 1.980,– € zzgl. MwSt.

Sie suchen nach einer Individuallösung für Ihr Unternehmen? Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Kontakt:

E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de

 

S+P E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen bietet:

  • Einfache Handhabung
  • Sie erhalten einen Link, über den Ihre Mitarbeiter auf das E-Learning zugreifen können.
  • Die Mitarbeiter erhalten nach Abschluss des E-Learnings automatisch ein Teilnahmezertifikat zum Download.
  • Sie haben keinen administrativen Aufwand.
  • Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
  • Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.

 

Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats – E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen

Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.

Die BaFin führt zum E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die

  • grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
  • das Risikomanagement,
  • die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
  • die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts

umfassen.

Ob das E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.

Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.

 

E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen